Unter besonderen Umständen wird und muss von den oben genannten Punkten abgewichen werden!
Die Beförderungspflicht besteht nur im Pflichtfahrgebiet.
Außerhalb des Pflichtfahrgebietes ist der Fahrpreis frei verhandelbar.
Personen, die eine Gefahr für den Fahrer oder für andere Fahrgäste darstellen, sind von der Beförderungspflicht ausgenommen.
Gefahrstoffe oder Gefahrgüter, die aufgrund ihrer Beschaffenheit eine Gefahr oder Einschränkung des Fahrpersonals oder anderer Fahrgäste darstellen, sind von der Beförderungspflicht ausgenommen.
Sperrige Güter, die für den Transport in einem Taxi ungeeignet sind, unterliegen nicht der Beförderungspflicht.