
Tarif laut Taxentarifordnung der Stadt Bielefeld ab dem 1. August 2022
Der Tarif hier als Auszug. Die komplette Taxentarif- und Taxenordnung der Stadt Bielefeld können Sie in den nächsten Tagen hier als PDF herunterladen.
Die Beförderungsentgelte setzen sich zusammen aus dem Grundpreis und den Beträgen, die für die mit Fahrgästen gefahrene Strecke, für Wartezeiten oder für Zuschläge zu entrichten sind.
Der Grundpreis für die Inanspruchnahme eines Taxi beträgt
Preis | ||
a) an Werktagen (Montag bis Samstag) | ||
in der Zeit von 6.00 Uhr bis 22.00 Uhr | 6,40 Euro | |
b) in der übrigen Zeit | 6,90 Euro |
Der Preis für die mit Fahrgästen gefahrene Strecke beträgt für jeden Kilometer
Preis | ||
a) an Werktagen (Montag bis Samstag) | ||
in der Zeit von 6.00 Uhr bis 22.00 Uhr | 2,40 Euro | |
b) in der übrigen Zeit | 2,60 Euro |
Die erste Fortschalteinheit (0,10 €) ist bei Überschreitung der Anfangsstrecke von 41,67 m (Tagtarif) und 38,46 m (Nachttarif) oder einer Anfangswartezeit von 8,18 Sekunden fällig.
Wartezeit
Der Preis für die Wartezeit beträgt 44,00 € je Stunde (Fortschalteinheit: 0,10 € je 8,18 Sekunden).
Zuschläge
An Zuschlägen werden erhoben
a) für die Mitnahme eines Hundes 0,50 €
b) für die Bestellung eines Großraumtaxis (Personenkraftwagen, die nach ihrer Bauart und Ausrüstung zur Beförderung von mehr als 5 Personen – einschließlich Fahrer – geeignet und bestimmt sind) oder eines Kombi-Taxis 5,00 €
c) für die Beförderung von während der Fahrt im Rollstuhl sitzenden Personen 7,50 €
Die gleichzeitige Erhebung von Zuschlägen nach b) und c) ist unzulässig. Blindenhunde und Rollstühle werden unentgeltlich befördert.
Großraumtaxi
Für die Inanspruchnahme eines Großraumtaxis (mehr als 4 Fahrgäste) wird ein einmaliger Zuschlag von 5,00 € auf den Grundpreis erhoben, wenn das Taxi mit mehr als 4 Fahrgästen besetzt ist. KombiTaxis sind Kombis, die mit einem besonders großen Ladevolumen ausgestattet sind und bei denen für die Beförderung von Gütern, der Laderaum extra für diesen Transport verändert werden muss.
Der Zuschlag ist über den Fahrpreisanzeiger zu berechnen.
Ihr Recht als Fahrgast
Der Kunde ist König
Nach diesem Grundsatz handelnd, bieten wir die Dienstleistung TAXI an. Bei umfangreichem Service dürfen Sie Höflichkeit, Zuverlässigkeit, Sicherheit und vieles mehr von uns erwarten.
Rechtliche Grundlagen
Das Taxigewerbe ist in den öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV) eingebunden, zu dem u.a. auch Busse und Bahnen gehören. Neben dem BGB (Bürgerliches Gesetzbuch) regeln vor allem das Personenbeförderungsgesetz (PBefG) und davon abgeleitete Verordnungen der Städte und Gemeinden das Taxigewerbe.
Beförderungspflicht
Grundsätzlich besteht für jeden Taxifahrer Beförderungspflicht, auch für Kurzstrecken.
Freie Taxiwahl
Sie dürfen sich das Taxi auswählen. Ob am Taxistand oder bei einer Bestellung über unsere Zentrale. Sie bestimmen, mit welchem Fahrzeug (z.B. Großraumwagen) oder mit welchem Fahrer Sie fahren möchten.
Treffen Sie keine Auswahl, so schickt unsere Zentrale ein in Ihrer Nähe befindliches Fahrzeug. Am Taxistand gehört es zum kollegialen Selbstverständnis der Taxifahrer, dass sich der Kunde vom ersten und somit vom am längsten wartenden Fahrer chauffieren läßt.
Kürzester Weg
Der Fahrgast bestimmt das Fahrtziel und den Fahrweg. Äußert der Kunde keine Wünsche, so muss der Taxifahrer den kürzesten Weg zum Ziel zu wählen.
Pflichtfahrgebiet
Das Pflichtfahrgebiet umfasst für die in Bielefeld konzessionierten Taxen das Stadtgebiet in Bielefeld, sowie die Kreise Gütersloh, Herford und Lippe.
Fahrpreis
Der Fahrpreis wird auf dem geeichten Taxameter (Uhr) angezeigt. Er setzt sich aus Grundpreis, Wegstreckenpreis, Wartezeit und evtl. Zuschlägen zusammen (Taxi-Tarife). Der Fahrpreis darf nicht über- oder unterschritten werden! Frei verhandelte Preise sind im Pflichtfahrgebiet unzulässig.
Quittung
Verlangen Sie eine Quittung, auf der mindestens der Fahrpreis, das Datum, das Taxiunternehmen, die Ordnungsnummer des Taxi, der Mehrwertsteuersatz und die Unterschrift des Fahrers vorhanden sind.
Ordnungsnummer und Identifkation
Jedes Taxi muss hinten rechts am Fenster eine gelbe Ordnungsnummer zur Identifikation haben. Am Armaturenbrett des Taxi muss für den Fahrgast klar erkennbar das zugehörige Taxiunternehmen mit Anschrift genannt sein. Lassen Sie sich ggf. auch den Namen des Fahrers geben.
Ausnahmen bestimmen die Regel
Unter besonderen Umständen wird und muss von den oben genannten Punkten abgewichen werden!
- Die Beförderungspflicht besteht nur im Pflichtfahrgebiet.
- Außerhalb des Pflichtfahrgebietes ist der Fahrpreis frei verhandelbar.
- Personen, die eine Gefahr für den Fahrer oder für andere Fahrgäste darstellen, sind von der Beförderungspflicht ausgenommen.
- Gefahrstoffe oder Gefahrgüter, die aufgrund ihrer Beschaffenheit eine Gefahr oder Einschränkung des Fahrpersonals oder anderer Fahrgäste darstellen, sind von der Beförderungspflicht ausgenommen.
- Sperrige Güter, die für den Transport in einem Taxi ungeeignet sind, unterliegen nicht der Beförderungspflicht.
Unsere Antwort auf Ihre Fragen
Haben Sie noch Fragen rund um´s Taxi? Die Mitarbeiter der BIETA beantworten gerne Ihre Fragen.
Rufen Sie uns an: (0521) 9 71 12 22