Wenn Ihre Ärztin, Ihr Arzt oder ein Krankenhaus Ihnen eine Krankenfahrt verordnet, können die Kosten von Ihrer Krankenkasse übernommen werden. Voraussetzung: eine ärztliche Verordnung einer Krankenbeförderung – auch bekannt als "Krankentransportschein" – und ggf. eine vorherige Genehmigung Ihrer Krankenkasse.